Wir sind auf einen interessanten Artikel gestoßen, der sich mit dem Thema Bildschirmbrillengläser und deren finanzieller Seite beschäftigt!
„Bildschirmbrillengläser sind in unterschiedlichen Qualitäten erhältlich. So kann ein Paar mit breiten Sehbereichen im Verkauf auch mehr als Gleitsichtgläser im Basissegment kosten. Wie sieht das nun das Finanzamt? Was ist angemessen? Und wie steht es mit der Brillenfassung? Muss das eine ganz einfache, billige Fassung sein oder dürfen die Gläser auch in einer Qualitätsfassung montiert sein?“
Anhand eines konkreten Falls von 2010 wird hier beschrieben, wie ein Angestellter die Kosten für seine Bildschirmbrille als Werbekosten abschreiben wollte. Dies lies das Finanzamt allerdings nicht zu!
Wenn Sie noch genauere Informationen zu diesem Thema möchten, dann beraten wir Sie gerne in Kufstein!
Den ganzen Artikel finden Sie hier.